Schulordnung für das Feudenheim-Gymnasium [Stand: 17.10.2007]
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Präambel
Unsere Schule ist eine Lebens- und Lerngemeinschaft, in der sich alle Beteiligten um Rücksicht, Toleranz und Verständnis für den jeweils anderen bemühen.
Jedem Angehörigen unserer Schulgemeinschaft wird mit Vertrauen, Respekt und Freundlichkeit begegnet – ohne Vorbehalte und ohne Vorurteile.
Die Schule ist ein Ort gemeinsamen Lernens und Arbeitens, deshalb gilt der Grundsatz: Schüler und Lehrer haben das Recht auf ungestörten Unterricht.
Bei der Bewältigung von Problemen und beim Austragen von Konflikten verzichtet jeder in jedem Fall auf Anwendung on seelischer oder körperlicher Gewalt. Es soll kein Anlass als Rechtfertigung für Gewaltanwendung akzeptiert werden.
Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann sich jederzeit an Klassensprecherin /Klassensprecher, Klassenlehrerin / Klassenlehrer, Vertrauenslehrerin / Vertrauenslehrer oder Streitschlichter (Mediatoren) wenden.
(1) Für ein gutes Zusammenleben gilt der Grundsatz: Fair geht vor! Das bedeutet:
- Jede Schülerin und jeder Schüler, jede Lehrerin und jeder Lehrer haben in gleicher Weise Anspruch auf Fairness und Respekt.
- Ältere sollen gegenüber Jüngeren und Starke gegenüber Schwächeren besondere Rücksicht und Verantwortung zeigen.
- Gesprächsregeln sind zu beachten: d.h. jeder soll seinem Gesprächspartner zuhören und ihn ausreden lassen. Jeder soll sein Anliegen so vermitteln, dass der andere es verstehen und akzeptieren kann.
- Alle am Schulleben Beteiligten sind gehalten, in angemessener Kleidung in der Schule zu erscheinen.
(2) Kernpunkte unseres Zusammenlebens sind folgende Regeln:
- Es ist selbstverständlich, rechtzeitig zum Unterricht anwesend zu sein, jedoch nicht früher als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
- Der Fahrradhof dient nur zum Abstellen und Abholen der Fahrräder sowie zum Betreten und Verlassen des Schulgebäudes. Er darf aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht befahren werden.
- Nur unterrichtsbezogene Gegenstände dürfen in den Unterricht mitgebracht werden..
- Mit dem Läuten am Beginn jeder Unterrichtsstunde begeben sich die Schülerinnen und Schüler in ihr Klassenzimmer..
- Die Fachräume dürfen ohne Lehrerin / Lehrer nicht betreten werden..
- Jede Schülerin / jeder Schüler achtet das Eigentum seiner Mitschüler sowie das Eigentum der Schule und verhält sich umsichtig und verantwortlich..
- Mutwillige Beschädigungen und Zerstörungen im gesamten Schulgebäude und in den Toiletten sind zu unterlassen. Für entstandene Schäden hat der Verursacher Schadenersatz zu leisten..
- Schäden und Verluste werden unverzüglich dem Hausmeister oder der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer mitgeteilt; Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben und können dort abgeholt werden..
- Die Benutzung persönlicher elektronischer Medien und Kommunikations-medien im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist untersagt..
- Geld- und Wertgegenstände soll jeder bei sich tragen. Sie / Er ist dafür selbst verantwortlich..
- Sauberkeit kann nur entstehen, wenn sich jeder dafür verantwortlich fühlt! .
- Nach Unterrichtende werden alle Fenster geschlossen, die Stühle hochgestellt, Abfälle vom Boden aufgehoben, die Heizung wird zurückgedreht und das Licht ausgemacht.
(3) Pausenzeiten sind Zeiten der Erholung und Entspannung. Damit das für alle möglich wird, ist folgendes zu beachten:
- Die Schülerinnen und Schüler halten sich während der Pausen im Schulgebäude oder im Schulhof auf. Dies ist beaufsichtigter Pausenbereich.
- Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen halten sich während der Großen Pause im Schulhof auf.
- Den Anweisungen der Aufsichtslehrkräfte aller drei Schularten und des Hausmeisters ist Folge zu leisten.
- Die Treppen sind unbedingt freizuhalten.
- Wegen großer Unfall – und Verletzungsgefahr müssen gefährliche Spiele unterlassen werden. Auch das Werfen von Gegenständen aus Fenstern ist untersagt.
- Ein Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist aus versicherungs-rechtllichen Gründen nicht zulässig.
- Besitz, Verkauf und Konsum von Alkohol sowie Drogen sind verboten.
- Das Rauchen ist für alle Schülerinnen und Schüler im Schulhaus und auf dem Schulgelände nicht gestattet.
(4) Bei Unfällen sind sofort die Aufsichtslehrkräfte und der Schulsanitätsdienst (SSD) über das Sekretariat zu benachrichtigen! Bei Feuer – und Katastrophenalarm gelten die eingeübten Verfahrensweisen!
(5) Bei Nichtbeachtung dieser Schulordnung muss mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Strafmaßnahmen) gerechnet werden.
(6) Diese Schulordnung wird ergänzt durch Klassenregeln, Vereinbarungen mit einzelnen Schülerinnen und Schülern, die SMV-Verordnung sowie die Drogen- und Suchtvereinbarung.
